Umzug aus beruflicher Veranlassung.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen können Sie die entstehenden Kosten von ihrer Steuerlast abziehen. Achtung der Umzugsgrund muss dabei ausschließlich beruflich bedingt sein.
Die ausschließlich berufliche Veranlassung ist bei folgenden Beispielen gegeben:
- Wenn der Arbeitgeber den Umzug fordert um zum Beispiel eine ständige Einsatzbereitschaft sicherzustellen.
- Wenn eine Werkswohnung bezogen oder geräumt werden muss.
- Beenden einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung.
- Natürlich wenn für den Arbeitsantritt ein Wohnortwechsel notwendig ist.
- Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Betrieb an einen anderen Ort verlegt
Abziehbare Umzugskosten
Die Umzugskosten werden nach den Regeln des Bundesumzugskostengesetz behandelt. Steuerlich anerkannt sind zum Beispiel folgende Kosten für:
- Die Beförderung des Umzugsguts, Transportkosten
- Die Suche und Besichtigung einer Wohnung, Kosten der Wohnungssuche
- Reisekosten, Transportkosten mit dem eigenen Fahrzeug auch für mehrere Fahrten
mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. - Mietentschädigungen werden immer dann anerkannt wenn für den gleichen Zeitraum für die alte und die neue Wohnung Miete gezahlt werden muss.
Wie immer, wenn es darum geht Kosten von den Steuern abzusetzen, gilt auch hier sammeln Sie penibel alle Belege für die Kosten die Ihnen im Rahmen des Umzugs entstehen. Dazu zählen natürlich auch die Kosten für :
- Zeitungsannoncen
- Anschlusskosten von Herden
- Trinkgelder für Umzugspersonal
- Gebühren für die Ummeldung Ihres PKW
- Gebühren für das umschreiben des Personalausweises
- und vieles mehr
Also bitte wirklich alle Belege sammeln und dann ab damit zum Steuerberater !!!
Für diese so genannten Sonstigen Umzugsauslagen gibt es auch die Möglichkeit diese Pauschal geltend zu machen.
Pauschale Umzugsauslagen, Pauschbeträge
Betrage für Verheiratete 1.121 €, für Ledige 561 € sowie für jede weitere Person 247 €
Siehe Quellverweis Nr.3 Taxman Steuererklärung 2008 und GuterRat Heft Ausgabe Nr.
Natürlich soll Ihnen dieser Artikel nur eine kleine Vorstellung davon geben was bei den Umzugskosten alles geht, im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Lesen Sie dazu bitte auch unseren Artikel über Umzugskosten und ALG 2