Steuertipps für die Einkommensteuer

Selbst wenn keine Erklärungspflicht besteht, Sie also gar nicht verpflichtet wären eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, kann sich der Lohnsteuerjahresausgleich in manchen Fällen besonders lohnen.

Den Begriff der Lohnsteuererklärung werden Sie auf den Formularen vom Finanzamt vergeblich suchen, im Amtsdeutsch heißt dass Einkommensteuererklärung oder „ Antrag auf Einkommensteuerveranlagung“.

Einkommensteuerveranlagung lohnt

  • Sie nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis standen.
  • Die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres stark geschwankt hat.
  • Sich Ihre Steuerklasse oder die Anzahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Kalenderjahres zu Ihren Gunsten geändert hat.
  • Ihnen Werbungskosten, Sonderausgaben oder Außergewöhnliche Belastungen und Aufwendungen entstanden sind, für die eine unmittelbare Minderung der Einkommensteuerschuld möglich ist, und für die Sie keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • Wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen und Ihre Einkünfte trotzdem fast ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Steuertipps für die Einkommensteuer

Einkommensteuer-Rückzahlung ist besonders hoch wenn Sie:

  • Negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten berücksichtigen können.
  • Verlustvorträge oder Verlustabzüge aus anderen Jahren berücksichtigt werden sollen.
  • Wenn bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet bzw. erstattet werden soll.

Unter ungünstigen Umständen kann sich aus der Einkommensteuerveranlagung natürlich auch eine Steuernachzahlung ergeben. Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie aus eigenen Mitteln Rücklagen bilden um eventuell entstehende Forderungen des Finanzamts fristgerecht leisten zu können.

4 Kommentare

  1. Danke für den Beitrag.

    Demnächst steht die erste Steuererklärung an. Da ich damit gar nicht auskenne, benötige ich einen Steuerberater. Oder habt ihr Tipps für einen Anfänger?

    Grüße
    Sophie

    1. Hallo Sophie,
      natürlich gibt es hier in diesem Blog keine Steuerberatung sondern maximal kleine Hinweise oder Erfahrungsberichte.

  2. Danke für die gute und kurze Steuerberatung. Eine Bekannte konnte durch ihre langen Fahrten zur Arbeit eine stattliche Summe erstattet bekommen. Für sie hat es es richtig gelohnt eine Steuererklärung zu machen.

    1. Hi Mia,
      wie bereits in der Überschrift erwähnt handelt es sich hier um Steuertips und mit nichten um eine Steuerberatung. Freut mich wenn ihre Freundin die Fahrten zur Arbeit erfolgreich bei der Steuererklärung geltend machen konnte.

      VG
      Helmut

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert