Wie Sie als Arbeitnehmer, Arbeitsmittel als Werbungskosten, von den Steuern absetzen können. Achtung, Anschaffungen die mehr als 410,00 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet haben, müssen verteilt über die Nutzungsdauer, abgeschrieben werden.
Wird die Anschaffung nicht im Januar gemacht, so wird in diesen Fällen im ersten Jahr nur anteilig abgesetzt. Wurde zum Beispiel der Computer erst im Juli gekauft, so können für das laufende Jahr nur noch 6 Monate abgeschrieben werden. Gerechnet wird hier der Kaufpreis geteilt durch 36 Monate ( 3 Jahre ) mal die 6 Monate.
Steuererklärung mit Werbungskosten für Arbeitsmittel
Bücher, Computer, Büromaterial, oder Möbel haben eine unterschiedliche Nutzungsdauer:
- Computer, Nutzungsdauer = 3 Jahre
(Achtung die Regeln für die Abschreibung haben sich in den letzten Jahren stark
verändert, bitte fragen Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater) - Möbel, Schreibtisch Nutzungsdauer 13 Jahre
Am einfachsten sind Arbeitsmittel die weniger als 410 Euro netto gekostet haben, die werden direkt im Anschaffungsjahr mit dem vollen Kaufpreis von der Steuer abgesetzt.
Beachten Sie dabei aber bitte, dass der Monitor den Sie für 149,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer gekauft haben alleine gar nicht einsetzbar ist! Hier werden vom Finanzamt immer die Kosten für den Computer mit dazu gerechnet, auch wenn dieser in einem anderen Monat angeschafft wurde.
Beispiel: Computer kauf im Juli, samt Monitor und Drucker
| Computer / Notebook |
412,95 |
Euro |
| Monitor |
149,50 |
Euro |
| Drucker |
95,00 |
Euro |
| Gesamt: |
657,45 |
Euro inklusive. Mehrwertsteuer |
657,45 : 36 Monate = 18,26 Euro je Monat * 6 Monate = 109,57 Euro im ersten Jahr anteilig
Ja aber, wenn da nicht noch der Anteil der privaten Nutzung abzuziehen wäre! Das Finanzamt darf hier schätzen und nimmt gerne pauschal 50% private Nutzung an. Wer diese Annahme zu seinen Gunsten verschieben möchte sollte wenigstens zwei PC’s im Haushalt nachweisen können, dann fällt es leichter zumindest für einen eine höhere berufliche Nutzung geltend zu machen.
Dies sind nur meine persönlichen kleinen Steuertipps, im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
… am besten Sie fragen zu diesem Thema den Steuerberater für den Sie gerade werbewirksam einen Link hier hinterlassen haben 🙂
Viele Grüße
Helmut
Hallo Nadine,
am besten Sie fragen den „STB“ für den Sie hier gerade Werbung machen möchten.
VG
Helmut