Abschreibungen von Wirtschaftsgütern sind in jeder kaufmännischen Ausbildung fester Bestandteil im Unterrichtsfach / Lernfeld Rechnungswesen.
Prinzipiell wurde hier zwischen der degressiven und der linearen Abschreibung unterschieden, seit 1. Januar 2008 ist die degressive Abschreibung jedoch nicht mehr zulässig. Eine weitere Form der Abschreibung ist die Leistungsbezogene Abschreibung, die in diesem Artikel aber nicht behandelt wird.
Lineare Abschreibung mit Beispiel
Die Abschreibung in der Buchhaltung sorgt dafür, dass der Wertverlust des Unternehmensvermögens durch Alterung oder Verbrauch von Wirtschaftsgütern, sich Gewinn mindernd in der GuV auswirkt. Die so genannten AfA Beträge ( Absetzung für Abnutzung ) werden als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt.
Bei der linearen Abschreibung wird einfach der Anschaffungswert des Vermögensgegenstands über den Zeitraum der Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Anschaffungswert oder Anfangs-Buchwert
- Nutzungsdauer
- Abschreibungssatz ( Prozentwert )
- Abschreibungsbetrag ( AfA in Euro = Absetzung für Abnutzung)
- Restbuchwert ( ReBu )
Zu beachten ist hierbei, dass sich der Anschaffungswert oft aus mehreren Posten zusammen setzt, die untrennbar oder unmittelbar mit dem Gegenstand der Abschreibung verbunden sind.
Beispiel zur Errechnung des tatsächlichen Anschaffungswerts:
| Lieferwagen |
14.500 Euro |
| Regal für Laderaum |
1.500 Euro |
| Lackierung mit Werbung |
1.750 Euro |
| Anschaffungswert |
17.750 Euro |

In unserem Beispiel werden die Kosten für das Regal und die Lackierung zu dem Kaufpreis des Fahrzeugs addiert. Der tatsächliche Anschaffungswert ist damit deutlich höher als der reine Kaufpreis des Firmenwagens.
Das gleiche gilt zum Beispiel auch bei der Anschaffung eines Computers nebst Monitor und Drucker. Weder der Monitor noch der Drucker sind alleine betrachtet einsetzbar. Bei der Berechnung des Anschaffungswerts für den Computer werden die Kosten für den Drucker und den Monitor dazu addiert, der Gesamtpreis wird dann linear auf 3 Jahre Abgeschrieben.
Lineare Abschreibung am Beispiel Firmenwagen:
| Anschaffungswert / Anfangs-Buchwert | 17.750 Euro |
| Nutzungsdauer | 8 Jahre |
| Abschreibungssatz | 100 / 8 = 12,5 % pro Jahr |
| Abschreibungsbetrag ( AfA ) | 2.218,75 Euro im Jahr |
Wenn Sie keine Softwarelösung für die Verwaltung Ihres Anlagevermögens benutzen, erstellen Sie am besten eine kleine Excel Tabelle. Tragen Sie die Anfangswerte in die Tabelle ein, lassen sich die Jahreswerte errechnen und buchen dann nur noch die Summen in Ihrer Buchhaltungssoftware
Weitere Erläuterungen und die passenden Formeln zu dem Thema Lineare Abschreibung (AFA) finden Sie auf der Seite www.rechnungswesen-verstehen.de und das sogar mit kostenfreiem Nachhilfe-Video.