GWG Buchungen in der Buchhaltung

Abschreibungen: GWG Buchungen in der Buchhaltung ab 1.1.2008

Seit 1.1.2008 müssen GWG’s ab einem netto Anschaffungswert von 151 Euro auf ein Sammelkonto gebucht, und dann mit jeweils 20 Prozent auf 5 Jahre abgeschrieben werden.

Alles was weniger als 151 Euro netto Anschaffungswert hat wird auf einem entsprechenden Aufwandskonto als Kosten verbucht und fertig. Wird eine separate Software für die Anlagenverwaltung benutzt ist das alles kein Problem, die gesamte Verwaltung wird dort gemacht, nur die Summen werden dann zum Beispiel im SKR03 auf dem Konto 485 gebucht.

In einer einfachen Buchhaltung mit GuV empfiehlt es sich einfach das Kto 485 zu nehmen und mit 486 bis 489 für jedes neue Jahr ein entsprechendes Sammelkonto anzulegen. Nach 5 Jahren ist das erste Konto dann ja wieder frei und das Spiel kann von vorne losgehen.

Sind das bei Ihnen jeweils nur eine Handvoll Belege pro Jahr (Kleinfirmen) würde ich empfehlen die Verwaltung einfach mit ein paar Excel Listen / Tabellen zumachen und ebenfalls nur die Summen im SKR03 auf das Konto 485 zu buchen.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt. Aber Vorsicht das könnte neuerdings in beiden Fällen Geld kosten.

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