Der Bezug von Kindergeld für Jugendliche ab 18 Jahren ist nicht in jedem Fall selbstverständlich. Der Anspruch auf Kindergeld muss nach dem Schulabschluss nachgewiesen werden.
Wenn Ihr Kind, nach dem Schulabschluss, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sucht und Sie in dieser Zeit weiter das Kindergeld beziehen möchten müssen Sie folgendes beachten:
- Jugendliche müssen sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
- Diese Meldung muss alle 3 Monate erneuert werden?
- Nachweise führen und Belege sammeln für die Arbeitsagentur
Kindergeld bei Jugendlichen
Sie müssen, auf verlangen der Arbeitsagentur und der Familienkasse nachweisen können, dass sich Ihr Kind auch tatsächlich um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bemüht. Dazu gehört das sammeln von Kopien der Bewerbungsschreiben genauso wie die der Absagen.
Achtung ALG 2 Falle:
Jugendliche die noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sind eigentlich direkt ALG 2 Empfänger, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer Arbeitsagentur. ALG 2 erhält nur wer es auch beantragt, die Kinder gehören in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in die Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, so dass deren Einkommen und Vermögen bei der Antragstellung berücksichtigt wird.
Achtung hier gelten seit Einführung der Bürgergelds deutlich andere Grenzen!
Jugendliche dürfen bis zu 7680,- Euro Einkommen erwirtschaften, ohne dass die Eltern Ihren Anspruch auf das Kindergeld verlieren. Ab 2009 werden von der Kindergeldkasse, bei der Prüfung der Einkommensgrenzen, im Fall von Kapitaleinnahmen und Zinsen, der Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr berücksichtigt.
Dies ist nur ein Hinweis oder Tipp, im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.