Steuerfreibeträge für Erben

Ab 2009 gelten neue Steuerfreibeträge für Erben.


In der Regel haben direkte Familienangehörige, wie Ehepartner, Kinder und Enkel, jetzt deutlich höhere Steuerfreibeträge:

Verwandschaftsverhältniss:

bis 2008

ab 2009

Ehepartner

307.000 Euro

500.000 Euro

Kinder

205.000 Euro

400.000 Euro

Enkel

51.200 Euro

200.000 Euro

Dies ist nur ein Hinweis oder Tipp, im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Steuerfreibeträge für Erben

Doch was tun wenn das Erbe auf das Girokonto überwiesen wurde? Wie soll das Geld angelegt werden um es vor drohenden Wertverlusten zu schützen? Zinsen auf Sparbücher oder Tagesgeldkonten gibt es im Jahr 2018 kaum noch. Der Wertverlust beträgt inflationsbedingt fast 2% pro Jahr.

Wenn Sie dem Wertverlust nicht mit einer aktiven Anlage-, Wertpapierstrategie oder Geldanlage entgegen wirken verlieren Sie innerhalb von 10 Jahren 20 Prozent Ihres Vermögens.

 

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