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Wohngebäudeversicherung für Unwetterschäden

Wohnungsbrand, WohngebäudeversicherungFür Unwetterschäden haftet in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Aber Vorsicht die zahlt erst ab Windstärke acht.

In der Beweispflicht ist der Versicherungsnehmer oder Gebäude Eigentümer. Ist der Schaden erst einmal eingetreten und die erste Aufregung darüber hat sich gelegt ist natürlich auch das Unwetter längst verflogen. Wie also die Windstärke 8 nachweisen?

Natürlich müssen Sie den entstandenen Schaden sofort der melden und so gut wie Sie können dokumentieren. Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, notieren Sie Datum und Uhrzeit wann der Schaden eingetreten ist. Hilfreich sind auch Zeitungsartikel über das Unwetter und Bilder von Schäden an den Nachbarhäusern oder von Schäden innerhalb der gleichen Gemeinde / Stadt.

Ist zum Beispiel eine ganze Straße von den Unwetterschäden betroffen so kann schon angenommen werden dass die Windstärke tatsächlich vorhanden war und der Schaden nicht auf bauliche Mängel zurück zu führen ist.

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