58-er Regelung für Arbeitslose
Die 58-er Regelung ist eine Sonderregelung nach § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs. 4 SGB II und betrifft alle Arbeitslosengeld 1 und ALG 2 Empfänger ( Erwerbsfähige Hilfebedürftige ), …weiterlesen
Die 58-er Regelung ist eine Sonderregelung nach § 428 SGB III in Verbindung mit § 65 Abs. 4 SGB II und betrifft alle Arbeitslosengeld 1 und ALG 2 Empfänger ( Erwerbsfähige Hilfebedürftige ), …weiterlesen
Von einer geringfügigen Beschäftigung, dem so genannten Minijob, 400 Euro Job oder Nebenjob kann immer dann gesprochen werden, …weiterlesen
Ein DSL Anschluss für den heimischen PC gehört heute schon zur Standart Ausstattung des eigenen Home Office, dass Sie aber mit einer DSL Flatrate für Ihre Internet Verbindung und Ihr Festnetz Telefon enorme Kosten einsparen können lohnt schon einmal näher betrachtet zu werden. …weiterlesen
Entgegen der landläufigen Meinung dass bei der Bemessung der Rentenhöhe nur die letzten Monate zählen, kommt es tatsächlich auf jeden einzelnen Beitragsmonat an. In der gesetzlichen Rentenversicherung zählt jeder eingezahlte Euro von der ersten bis zur letzten Beitragszahlung kurz vor Rentenbeginn. …weiterlesen
Bevor Sie sich für eine bestimmte Form der “Riester Rente” entscheiden sollten Sie sich die einzelnen Anlageformen erläutern lassen. …weiterlesen
Die Bauzinsen sind noch immer auf einem historischen Tiefstand, dass läst sich jetzt gut ausnutzen um zum Beispiel die folge Finanzierung für das Eigenheim zu sichern.
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