Bitte beachten Sie die Zuverdienst Grenzen wenn Sie ALG 2 oder Hartz 4 beziehen und das Sie über jede Veränderung Ihrer persönlichen Situation Ihrem Fallmanager / SGB 2 Leistungsträger mitteilen müssen.
Zuverdienst Grenzen bei ALG 2 – Hartz 4 IV
Jeder ALG-II Empfänger darf zur Zeit 100 Euro im Monat dazu verdienen, ohne dass dies auf die Leistungen angerechnet wird.
- Natürlich darf jeder mehr verdienen, wenn ihm egal ist was nachher abgezogen wird aber aufpassen, wer mehr als 14 Stunden die Woche arbeitet ist vermutlich nicht mehr so ganz Arbeitslos oder ?
- Die Grenze für die wöchentliche Stundenzahl von Aushilfsjobs liegt derzeit bei 14,5 Stunden.
Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 Euro der von den Einahmen abzusetzen ist, näheres dazu wird im Paragraph 11 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Das Einkommen von 100 bis 400 Euro bleibt zu 20% für den Erwerbslosen Hilfeempfänger, der Rest wird angerechnet.
Beispiel Zuverdienst ALG 2 von 360 Euro monatlich:
Grundfreibetrag 100 Euro
360 -100 = 260 Euro verbleiben, davon 20% = 52 Euro + 100 Euro Grundfreibetrag = 152 Euro Selbstbehalt für den Arbeitslosen.
Es gibt jedoch eine Menge von Ausnahmen beziehungsweise Einkommensarten die nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, näheres können Sie den Ausführungen von Harald Thome zu dem Thema: “ § 11 SGB II / Zu berücksichtigendes Einkommen ” auf den Seiten 6-7 entnehmen.


So wie mir erzählt wurde, ist der Zuverdienst im letzten Jahr erhöht worden!! Der soll bei über 200, – Euro liegen!! Ob das so richtig ist, versuche ich schon seit Wochen heraus zu finden!! Angeblich soll das im Neuen Sozialgesetzbuch stehen?? Denn der Bundestag hat das im letzten Sommer wohl verabschiedet!! Bloß erfahren tut Frau – mann da von so gut wie gar nichts!! Wer es genau weiß, kann das ja mal mitteilen!!
E. Heeder
#1 Kommentar vom 15. September 2011 um 16:25